(werden von der Kommune festgelegt: Stand 01/2025)
Monatliche Betreuungsgebühr für einen Kita-Platz
Buchungszeit | Kindergarten | Krippe |
3 - 4 Stunden | 160,00 € | 260,00 € |
4 - 5 Stunden | 170,00 € | 275,00 € |
5 - 6 Stunden | 180,00 € | 290,00 € |
6 - 7 Stunden | 190,00 € | 305,00 € |
7 - 8 Stunden | 200,00 € | 320,00 € |
8 - 9 Stunden | 210,00 € | 335,00 € |
Monatliche Betreuungsgebühr für einen Kita-Platz zum 01.09.2025
Buchungszeit | Kindergarten | Krippe |
3 - 4 Stunden | 180,00 € | 260,00 € |
4 - 5 Stunden | 190,00 € | 275,00 € |
5 - 6 Stunden | 200,00 € | 290,00 € |
6 - 7 Stunden | 210,00 € | 305,00 € |
7 - 8 Stunden | 220,00 € | 320,00 € |
8 - 9 Stunden | 230,00 € | 335,00 € |
Monatliche Betreuungsgebühr für einen Kita-Platz zum 01.09.2026
Buchungszeit | Kindergarten | Krippe |
3 - 4 Stunden | 200,00 € | 260,00 € |
4 - 5 Stunden | 210,00 € | 275,00 € |
5 - 6 Stunden | 220,00 € | 290,00 € |
6 - 7 Stunden | 230,00 € | 305,00 € |
7 - 8 Stunden | 240,00 € | 320,00 € |
8 - 9 Stunden | 250,00 € | 335,00 € |
Weitere Kosten
Zu der fälligen Grundgebühr berechnen wir monatlich außerdem
Getränkegeld 2,- Euro
Mittagsverpflegung
Sollten Sie eine Mittagsverpflegung für Ihr Kind wünschen, so berechnen wir pro Mahlzeit:
- im Kindergarten: 4,80€
- in der Krippe: 3,80€
Allergien bzw. Nahrungsmittelunverträglichkeiten können nach Absprache berücksichtigt werden.
Möglichkeiten der finanziellen Entlastung / Kostenübernahme
Der Freistaat Bayern bezuschusst einen Kindergartenplatz mit bis zu 100,- Euro monatlich. Der Zuschuss ist abhängig vom Geburtsdatum Ihres Kindes bzw. Stichtag und wird direkt von Ihrem monaltich zu leistenenden Betrag abgezogen.
Für Familien mit Krippenkindern besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit Bayrisches Krippengeld zu beantragen.
Informationen finden Sie unter folgendem Link:
www.zbfs.bayern.de/familie/krippengeld
Das "Bildungspaket" (Bildungs- und Teilhabeleistungen) der Bundesregierung fördert und unterstützt seit 2011 Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen und auch das Landratsamt kann unterbestimmten Voraussetzung die Gebühren für die Kinderkrippe oder den Kindergarten übernehmen.
Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen, für Fragen und informationen hierzu an die Kindergartenleitung. Sie informiert Sie gerne.